Reiserücktrittsversicherung

Wir hoffen natürlich, dass Sie keine Reiserücktrittsversicherung benötigen.
Es kann jedoch etwas passieren, das Ihren Urlaub verhindert.

Um zu vermeiden, dass Sie stornieren müssen, aber keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühren haben, empfehlen wir dringend den Abschluss einer Stornoversicherung.
Es ist möglich, dass Sie eine (Dauer-)Reiseversicherung haben, die Stornierungskosten beinhaltet.
Informieren Sie sich genau, welche Schäden abgedeckt sind und unter welchen Bedingungen.

Wenn Sie bei uns eine Stornoversicherung abschließen möchten, ist dies nur gleichzeitig mit der Reservierung möglich.
Natürlich gibt es Bedingungen für eine solche Versicherung.
Wir versuchen, das so klar wie möglich zu machen. Wir wenden die folgenden Bedingungen an:

Zahlung: Die Prämie muss innerhalb von sieben Tagen nach dem Reservierungsdatum bezahlt werden. Ab diesem Moment beginnt Ihre Versicherung.
Wir erstatten die Prämie nicht zurück, sobald der Versicherungsschutz begonnen hat.

Was erklären Sie beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung:
- Die von Ihnen gemachten Angaben sind korrekt.
- Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass es im Voraus plausibel ist, dass Ihr Urlaub nicht stattfinden wird.

Wer ist versichert:
Alle zum Zeitpunkt der Buchung namentlich bekannten Personen.
Das ist zumindest der Auftragnehmer.
Wenn Sie auch die Crew versichern möchten, müssen Sie den Pre-Check-in durchführen, sobald die definitive Crew bekannt ist.
Sie können dies über unsere Website tun. Gehen Sie zu „Mein Urlaub“ und geben Sie den PIN-Code ein, den Sie bei der Reservierung erhalten haben, und füllen Sie die Details aus.

In welchem ​​Zeitraum gilt die Stornoversicherung:
Eine Stornoversicherung gilt ab dem Zeitpunkt der Bezahlung der Versicherung bis zum Check-in an unserer Rezeption.
Stornierungen aufgrund einer Pandemie (zum Beispiel Corona) sind von der Stornoversicherung ausgeschlossen.
Dafür haben wir andere Möglichkeiten und Vorkehrungen.

Wann sind Sie Stornokosten versichert:
- Tod, Krankheit oder Unfall von Ihnen, einem Mitversicherten, einem Familienmitglied 1. oder 2. Grades, einem Mitbewohner oder Stellvertreter.
- Schwangerschaft: wenn Sie oder Ihre Partnerin schwanger werden.
- Anwesenheit zu Hause erforderlich: Bei einem Sachschaden an einem Grundstück oder Mietobjekt von Ihnen oder einem Mitversicherten.
- Medizinischer Eingriff: Sie sind versichert, wenn Sie, ein Mitversicherter, ein Konkubinatspartner oder ein Kind unerwartet ins Krankenhaus müssen. Der medizinische Eingriff ist nicht notwendig.
- Kündigung: Wenn Sie aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis vor Reiseantritt unfreiwillig arbeitslos geworden sind.
- Transportprobleme: Wenn Sie am Tag der Fahrt zu unserem Hafen plötzlich eine Panne mit Ihrem Transportmittel haben und Sie keinen Ersatz organisieren können. Für Fluggäste: Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug annulliert oder verspätet ist.

Wir erstatten niemals mehr als 100% des gesamten Reisebetrags, der in Ihrer Reservierung bei uns enthalten ist.
Sie müssen alles tun, um den Schaden zu verhindern und/oder zu verringern.

Wann erstatten wir nicht:
- Bei vorsätzlicher Täuschung.
- Bei Leichtsinn
- Von Entwurf
- Wenn Ihre Stornierung mit dem Konsum von Alkohol oder Drogen zusammenhängt.
- Im Falle von Krieg, nuklearen Reaktionen, Entführungen, Beschlagnahmungen, inneren Unruhen, Unruhen, Aufständen oder Pandemien.
- Wenn das Ereignis nicht unerwartet ist.
- Sie haben die Verpflichtungen nicht erfüllt.

Stornierung: Wenn Sie Ihre Reise stornieren möchten, tun Sie dies bitte so schnell wie möglich. In jedem Fall innerhalb von drei Tagen.
Wir bitten Sie, dies per E-Mail (bevorzugt) oder telefonisch zu tun.
Sie sind krank oder hatten einen Unfall? Fragen Sie dann den Arzt, ob die Reise seiner Meinung nach fortgesetzt werden kann.
Wir werden Ihre Reservierung stornieren.
Bitte beachten Sie: Sobald Sie storniert haben, haben Sie keinen Anspruch mehr auf den gebuchten Zeitraum!
Es ist daher möglich, dass unmittelbar nach der Stornierung der Reservierungszeitraum von einem anderen Kunden erneut gebucht wird.

Wenn Sie aufgrund einer Pandemie Ihren Urlaub nicht antreten dürfen:
Leider haben wir in letzter Zeit gesehen, dass Maßnahmen rund um eine Pandemie dazu führen können, dass Sie Ihren Urlaub bei uns nicht genießen dürfen.
Darauf haben Sie keinen Einfluss und wir leider auch nicht.
Deshalb gelten bei uns folgende Regelungen, wenn Sie Ihren Urlaub aufgrund einer Pandemie nicht bei uns antreten dürfen:
Sie können Ihre Reservierung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Ihre (An-)Zahlung erscheint dann in unserem System als Gutschrift.
Sie erhalten von uns einen eindeutigen Code, mit dem Sie diesen Betrag bei einer neuen Reservierung als Rabatt erhalten.
Für die Auslagen berechnen wir 10% der Reservierungssumme.

Für unsere Stornoversicherung gilt niederländisches Recht.

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